Bei steigenden Gaspreisen steigt bei immer mehr Menschen in Deutschland die Wechselbereitschaft. Jedoch stellen sich gerade Mieter in z.B. einem Mehrfamilienhaus oftmals die Frage: Geht das überhaupt problemlos? Muß ich Rücksprache mit meinem Vermieter halten?
Eigener Gaszähler Vorraussetzung
Eine Grundvorraussetzung zum Wechseln ist der eigene Gaszähler in der Wohnung. Auf ihm finden Sie auch die Zählernummer, die im späteren Wechselprozess noch wichtig sein wird. Wenn Ihre Wohnung über eine Gas-Etagenheizung verfügt, ist in der Regel auch der Gaszähler für Sie in der Wohnung frei zugänglich. Denn mit dem gelegentlichen Ablesen der Verbrauchswerte können auch Sie Ihren Verbrauch auf einfachste Art kontrollieren.
Muß ich meinen Vermieter fragen?
Sind Sie der Rechnungsempfänger der monatlichen oder jährlichen Gas-Verbrauchsrechnung, müßen Sie auch nicht Rücksprache mit Ihrem Vermieter halten, wenn Sie den Gasanbieter wechseln wollen.
Das Mietshaus verfügt über eine Gas-Zentralheizung?
Ich erhalte lediglich eine Betriebskostenabrechnung! Hier sind Sie in der etwas schwächeren Position. Für den Vermieter gilt zwar das Wirtschaftlichkeitsgebot nach §315 BGB für die Nebenkostenabrechnung jedoch können Sie ihn nicht ohne Weiteres zu einem Wechsel "zwingen". Lesen Sie hier was der Bund der Energieverbraucher e.V. rät: http://www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/BGB-315-fuer-Mieter__1709/ Ein persönliches Gespräch mit dem Vermieter kann jedoch unter Umständen förderlicher sein, als ein Schriftwechsel!
Argumentieren Sie mit:
1) Der Kostenersparnis für alle Beteiligten und informieren Sie sich vorab über die günstigsten Anbieter in Ihrer Region.
2) Räumen Sie Seine evtl. Bedenken bezüglicher einer Lieferunterbrechnung aus, bei Problemen mit dem neuen Anbieter gilt die Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) laut ihr ist der Grundversorger derzeit zu einer Ersatzversorgung von drei Monaten verpflichtet. Ein Kunde in der Ersatzversorgung hat somit das Recht, diese mit einer einmonatigen Frist zu kündigen.Die Gasversorgung kann durch den Wechsel des Gasnabieters also nicht unterbrochen werden. Der örtliche Netzbetreiber ist auch weiterhin bei Störungen zuständig und im Notfall schnell vor Ort.